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Urteil des EuGH macht zahlreiche Kreditkündigungen wahrscheinlich

In einem aktuellen Urteil hat sich der EuGH bezüglich der Möglichkeit für Kunden, Kreditverträge zu kündigen, auf Seiten der Verbraucher gestellt. Anlass waren „zweifelhafte“ Klauseln in Widerrufsbelehrungen und Kreditverträgen, bei denen zahlreiche Banken in der Vergangenheit nach Auffassung der Europarichter nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, bestimmte Pflichtangaben zu machen. Experten sehen jetzt eine mögliche Kündigungswelle auf die Kreditinstitute zurollen.

Zahlreiche Kreditverträge laut EuGH lückenhaften

Vor gut zwei Wochen hatte der EuGH in seinem Urteil bemängelt, dass zahlreiche Kreditverträge der Banken nicht nur Lücken enthielten, sondern für den laienhaften Kunden zusätzlich nicht ausreichend gut verständlich seien. Das wiederum führt dazu, dass nach Auffassung der Europarichter unzählige Darlehensverträge seitens der Kreditnehmer widerrufen werden können. Bemängelt wurde unter anderem, dass zum Beispiel die Berechnung der Verzugszinsen nicht eindeutig für den Kunden nachzuvollziehen sei. Darüber hinaus würden häufig Pflichtangaben fehlen, beispielsweise zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Aus dem Grund haben Verbraucher nun - zumindest aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes - die Möglichkeit, betroffene Darlehensverträge außerordentlich zu kündigen.

Kreditvertrag muss mit dem Kauf des Konsumgutes zusammenhängen

Eine Voraussetzung gibt es allerdings: Es können in der Regel nicht herkömmliche Kreditverträge der Banken widerrufen werden, mit denen anschließend zum Beispiel beim Autohändler ein neues Fahrzeug erworben wurde. Voraussetzung ist stattdessen nach aktuellem Stand, dass Finanzierung und Kauf in enger Verbindung stehen müssen, nämlich indem sie beim gleichen Geschäftspartner durchgeführt wurden. Anders ausgedrückt:

Wer zum Beispiel beim Autohändler ein neues Fahrzeug erworben und dort direkt auch den Darlehensvertrag unterschrieben hat, der kann den Kredit mit größerer Wahrscheinlichkeit erfolgreich kündigen bzw. widerrufen. Hat der Kunde hingegen unabhängig vom Autokauf zuvor bei seiner Bank einen Kredit erhalten, um damit den Fahrzeugerwerb zu finanzieren, stellt sich die Situation anders dar. Betroffen sind nicht nur aktuelle Kreditverträge, sondern nach Auffassung zahlreiche Rechtsexperten vermutlich auch länger zurückliegende Darlehensverträge, sogenannter Altverträge.

Kostenrisiko für Kunden durchaus vorhanden

Bevor jetzt alle Kreditnehmer jubeln und ihre entsprechenden Darlehensverträge kündigen, sollte eins klar sein: Noch gibt es in Deutschland keine europäische Rechtsprechung, sodass das Urteil des EuGH nicht bindend und rechtsverbindlich für die deutschen Kreditinstitute ist. Zudem hatte sich der BGH in ähnlichen Fällen bisher eher auf die Seite der Banken gestellt. Das wiederum beinhaltet für Kreditnehmer durchaus ein nicht unerhebliches Kostenrisiko, wenn es nämlich mit der jeweiligen Bank in einen Rechtsstreit geht. Daher sollten sich Kunden gut überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, einen in der Vergangenheit abgeschlossene Darlehensvertrag aufgrund des EuGH Urteils zu kündigen bzw. zu widerrufen oder man seinen Verpflichtungen wie vereinbart einfach nachkommt.

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