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Recht für Darlehensnehmer bei der Vorfälligkeits- entschädigung

Insbesondere im Bereich von Immobilienkrediten ist die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für zahlreiche Kreditnehmer ein echtes Ärgernis. Diese Entschädigung wird von Banken meistens unter der Voraussetzung berechnet, dass die Ablösung des Immobiliendarlehens vorzeitig erfolgt. Der Bundesgerichtshof allerdings stärkt in einem aktuellen Urteil die Rechte der Kreditnehmer, indem er manche Vorfälligkeitsentschädigungen bezüglich der Berechnung als nicht rechtens betrachtet.

Mangel an klarer und verständlicher Darstellung der Berechnung

Der BGH bemängelt in seinem Urteil bezüglich der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen in erster Linie, dass diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen würde. Dazu gehört vor allem, dass das Kreditinstitut gegenüber dem Kunden klar und leicht verständlich darlegt, auf welche Art und Weise die Berechnung der Entschädigung überhaupt erfolgt. Im verhandelten Fall sollte ein Kreditnehmer an die Bank über 20.000 Euro an Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, weil er sein Darlehen vorzeitig kündigte. Der BGH jedoch wies die Klage der Bank ab, da seiner Ansicht nach die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung mitsamt der Ausführungen im Vertrag nicht den Anforderungen genügen würde. Es würde insbesondere an Klarheit und leichter Verständlichkeit fehlen.

Berechnungsmethoden schon länger in der Kritik

Schon seit längerer Zeit ist die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auch von Seiten der Verbraucherschützer in der Kritik. Hier wird ebenfalls meistens bemängelt, dass Kunden kaum oder gar nicht nachvollziehen könnten, auf welcher Grundlage die Berechnung stattfindet und wie die Bank eigentlich zu dem Ergebnis kommt, welche Vorfälligkeitsentschädigung die Kunden zahlen müssen.

Es ist zwar einerseits unbestritten, dass die Banken bei einer vorzeitigen Ablösung des Immobiliendarlehens das Recht besitzen, dafür eine Entschädigung in Rechnung zu stellen. Dennoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung einerseits nicht zu hoch sein und muss zum anderen für den Kunden transparent und nachvollziehbar sein. Das Urteil des BGH könnte nun dazu führen, dass viele Tausend Bankkunden im Nachhinein eine Erstattung von der Bank verlangen können, wenn in den letzten Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde.

Vorfälligkeitsentschädigung bei variablen Darlehen nicht zulässig

Nicht zulässig ist das Berechnen einer Vorfälligkeitsentschädigung übrigens bei variablen Immobiliendarlehen. In dem Fall kann das Kreditinstitut den Zinssatz jederzeit anpassen und besitzt demzufolge bei einer vorzeitigen Ablösung des Immobiliendarlehens nicht das Recht, dem Kunden eine Entschädigung in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt ebenfalls für Darlehensverträge mit einer Zinsfestschreibung, wenn diese bereits mehr als zehn Jahre läuft. Auch dann hat der Kreditnehmer das Recht, den Kredit vorzeitig abzulösen, ohne dass die Bank eine Entschädigung berechnen darf.

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