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Kreditsicherheiten - welche gibt es und wann sinnvoll?
Zahlreiche Kredite in Deutschland werden von den Banken auch derzeit als sogenannte Blankokredite vergeben. Das bedeutet, dass zur Sicherung der Darlehensschuld keine Kreditsicherheit seitens des Kreditnehmers zu stellen ist. Meistens handelt es sich dabei vor allem um Dispositionskredite, aber auch Ratenkredite werden häufig bis zu einer gewissen Kreditsumme blanko vergeben. Darüber hinaus gibt es allerdings auch zahlreiche Darlehen, die nicht ohne Kreditsicherheit von der Bank zur Verfügung gestellt werden.
Baukredite und Ratenkredite größeren Umfangs betroffen
Während Dispositionskredite und kleinere Ratenkredite meistens als Blankodarlehen vergeben werden, sind es insbesondere Baudarlehen sowie Ratenkredite mit einem größeren Kreditbetrag, bei denen die Bank eine Sicherheit haben möchte. Bei Immobiliendarlehen gibt es eine heutzutage typische Darlehenssicherheit, nämlich die Grundschuld. Wurde früher die Hypothek als Sicherheit genutzt, so akzeptieren die meisten Kreditinstitute heutzutage nahezu ausschließlich eine Grundschuld. Das Grundpfandrecht gewährleistet, dass die Bank im Fall des Falles sogar eine Zwangsversteigerung anberaumen kann, sodass sie aus dem Versteigerungserlös ihre Darlehensschuld tilgen kann. Neben der Grundschuld gibt es allerdings noch weitere Kreditsicherheiten, die insbesondere bei Ratenkrediten zum Einsatz kommen.
Verpfändung von Sparguthaben oder Wertpapieren
Ebenfalls gängige Kreditsicherheiten sind zum einen die Verpfändung von Sparguthaben und zum anderen die von Wertpapieren. Gemeint sind im ersteren Fall Guthaben, die sich insbesondere auf einem der folgenden Bankkonten befinden:
- Tagesgeldkonto
- Festgeldkonto
- Sparkonto
Bei der Verpfändung von Guthaben gibt es in der Regel einen Sperrvermerk auf das Konto, sodass der Kunde nicht mehr ohne Zustimmung der begünstigten Bank Verfügungen vornehmen darf. Nach einem ähnlichen Prinzip läuft die Verpfändung von Wertpapieren ab, nur dass dann keine Geldguthaben verpfändet werden, sondern stattdessen in einem Depot befindlichen Wertpapiere wie Aktien, Fonds oder Anleihen.
Abtretung von Forderungen
Hinter dieser Kreditsicherheit verbirgt sich meistens die Abtretung einer Kapitallebensversicherung, genauer gesagt des aktuellen Rückkaufswertes. Dieser ist fix, sodass die Banken normalerweise eine solche Abtretung einer Lebensversicherung zu 100 Prozent als Sicherheit ansetzen. Der Kreditgeber wird in dem Fall neuer Inhaber der Kapitallebensversicherung, wobei der Kreditnehmer allerdings in der Regel trotzdem die versicherte Person bleiben kann. Ist die Darlehensschuld getilgt, findet eine Rückabtretung der Lebensversicherung statt.
Sicherungsübereignung bei Kraftfahrzeugen
Wer sich für einen Autokredit entscheidet, der muss gegenüber der Bank meistens eine Sicherungsübereignung vornehmen. Damit ist gemeint, dass zum einen die Zulassungsbescheinigung I (früherer Kfz-Brief) an die Bank ausgehändigt wird. Damit soll gewährleisten, dass das Fahrzeug nicht ohne Wissen des Kreditgebers veräußert werden kann. Darüber hinaus findet eine Erklärung zu Sicherungsübereignung statt, sodass die Bank Eigentümerin und mittelbare Besitzerin des Fahrzeuges wird. Unmittelbarer Besitzer bleibt allerdings der Kreditnehmer, damit dieser das Fahrzeug weiterhin nutzen kann.
Bürgschaft als Personensicherheit
Alle zuvor genannten Kreditsicherheiten fallen in die große Gruppe der dinglichen Sicherheiten, weil stets ein bestimmter Sach- oder Geldwert dahinter steht. Die einzige Ausnahme ist die Bürgschaft, denn dabei handelt es sich um eine personenbezogene Sicherheit. In dem Fall tritt der Bürge als Sicherheit auf, da er mit seinem Einkommen und Vermögen dafür geradestehen muss, sollte der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlen können. Die Banken prüfen allerdings sehr genau, wer als eventueller Bürge eine ausreichende Bonität aufweist.