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Kreditaufnahme trotz Kurzarbeitergeld - darauf sollten Betroffene achten
Insbesondere in einigen Branchen arbeiten mittlerweile manche Menschen seit über einem Jahr in Kurzarbeit. Davon betroffen sind zum Beispiel Mitarbeiter im Bereich Reisen, Hotellerie oder im Gastgewerbe. Trotz oder gerade wegen dieser Tatsache suchen immer mehr Verbraucher nach einem Kredit, um notwendige Ausgaben zu finanzieren. Doch ist es ratsam, ein Darlehen trotz Kurzarbeitergeld aufzunehmen?
Deutlicher Verdienstausfall durch Kurzarbeitergeld
Zwar wird das Kurzarbeitergeld zurecht in den Medien häufig als sehr gutes Mittel dargestellt, damit die Arbeitslosenquote nicht wesentlich höher als jetzt ist. Immerhin kann so bei vielen Arbeitnehmern gewährleistet werden, dass sie ihren Job nicht verlieren müssen. Dennoch hat das Kurzarbeitergeld natürlich auch Nachteile, nämlich den dadurch entstehenden Verdienstausfall.
Je nachdem, ob man alleinstehend ist oder eine Familie mit Kindern hat, beläuft sich das Kurzarbeitergeld immerhin normalerweise nur auf 60 bzw. 67 Prozent des normalen Einkommens. Nur in Einzelfällen sind weitere Zahlungen erlaubt und müssen beschlossen werden, zum Beispiel ein aufgrund der Corona-Pandemie generell höheres Kurzarbeitergeld von bis zu 80 Prozent. Im Regelfall erleiden Betroffene jedoch einen Einkommensverlust, der sich auf durchschnittlich 30 bis 40 Prozent beläuft.
In Ein- und Ausgabenrechnung Kurzarbeitergeld einbeziehen
Trotz der Corona Pandemie gibt es selbstverständlich nach wie vor bei vielen Verbrauchern einmalige Ausgaben, die bezahlt werden müssen. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein zusätzliches Fahrzeug, defekte Haushaltsgeräte oder sonstige Aufwendungen handeln, die über einen Kredit finanziert werden müssen. Vor allem selbstständigen Freiberufler versuchen zudem teilweise durch die Aufnahme neuer Darlehen, ihre geschäftliche Existenz zu sichern. Da nicht wenige Menschen nebenberuflich selbstständig sind, ist der Hauptjob ebenfalls häufiger durch Kurzarbeit betroffen.
Wichtig ist in dem Fall, dass trotzdem gut kalkuliert wird, ob man sich das entsprechende Darlehen und die damit zusammenhängende Kreditrate leisten kann. Dabei sollten Sie im Zuge der Einnahmen- und Ausgabenrechnung, mittels der sämtliche monatliche Ausgaben dem Einkommen gegenübergestellt werden, das Kurzarbeitergeld als Grundlage nehmen und nicht das reguläre Einkommen. Übersteigen die Einnahmen trotz Kurzarbeitergeld nach wie vor über die Ausgaben, spricht im Grunde nichts für die Aufnahme eines Kredites. Zusätzlich sollten Kreditsuchende allerdings möglichst abschätzen können, ob sie nach Ende der Kurzarbeit wieder regulär in den Job einsteigen möchten oder sogar eine vermehrte Gefahr besteht, dass das Unternehmen Stellen streichen muss.