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Immobilienkredite der Flutopfer - Banken dürfen kündigen
Nahezu alle Menschen haben die schrecklichen Bilder der vergangenen Flutkatastrophe noch vor Augen. Hunderte Betroffene haben finanzielle Schäden erlitten oder sogar ihr Haus verloren, da dies nicht mehr bewohnbar ist. In dieser schlimmen Situation kommt es für manche Immobilieneigentümer noch dicker, wenn nämlich die Banken den Kredit kündigen.
Etwa die Hälfte der Betroffenen hat keine Elementarschäden-Versicherung
Rund die Hälfte aller von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen, bei denen entweder Beschädigungen an der Immobilie oder die - teilweise - Zerstörung des Hausrats erfolgt ist, sind nicht versichert. Das bedeutet, dass keine Elementarschäden-Versicherung existiert und somit der Verbraucher alleine für die Schäden aufkommen muss. Insbesondere bei größeren Schäden oder gar der Zerstörung der Immobilie ist dies oft mit dem finanziellen Ruin gleichzusetzen.
Wesentliche Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse als Kündigungsgrund
Grundsätzlich sind Banken dazu berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Immobilienkredit außerordentlich zu kündigen. Der wesentliche Grund, der in dem Zusammenhang akzeptiert wird, ist eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse seitens des Darlehensnehmers. Dies basiert auf dem Paragraphen 490 Abs. 1 BGB. Zu diesen wesentlichen Verschlechterungen gehört auch der Wegfall der Kreditsicherheit, also im Fall der Flutopfer der jeweiligen Immobilie.
Diese könnte zerstört oder stark beschädigt sein, sodass der Wert der Sicherheit massiv geringer ab als bei Abschluss des Kreditvertrages ist. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei deren Vorliegen Kreditinstitute keine außerordentliche Kündigung vornehmen dürfen. Allerdings handelt es sich dabei um eine Minderheit, sodass Banken in den meisten Fällen von ihrem Recht Gebrauch machen dürfen, auch bei Betroffenen Flutopfern die Kündigung des Immobiliendarlehens vorzunehmen. Dies ist für die Kreditnehmer meistens gleichbedeutend mit einer finanziellen Katastrophe, die nicht selten in der Privatinsolvenz enden kann.