Volle Tilgung bei der Umschuldung: das ist zu beachten
Eine Umschuldungsmaßnahme beinhaltet meistens, dass bezüglich des bereits existierenden Kredites oder mehrerer Darlehen eine volle Tilgung vorgenommen wird. Das bedeutet, dass die Restschuld der bisherigen Kredite durch das neue Darlehen komplett abgelöst wird. Was Sie in dem Zusammenhang beachten sollten, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Was bedeutet volle Tilgung bei der Umschuldung?
Wenn im Rahmen einer Umschuldung von der vollen Tilgung gesprochen wird, dann ist damit lediglich gemeint, dass alle abzulösenden Kredite vollständig an die Bank zurückgezahlt werden. Sie nehmen also einen neuen Kredit auf und schulden mit der zur Verfügung gestellten Darlehenssumme die gewünschten, aktuell existierenden Darlehen ab. Eine teilweise Tilgung vorhandener Kredit ist eher unüblich, insbesondere dann, wenn durch die Umschuldung lediglich ein existierendes Darlehen abgelöst werden soll.
Volle Tilgung bei Ratenkrediten äußerst unüblich
Insbesondere bei Ratenkrediten ist es typisch, dass bei einer Umschuldung die volle Tilgung der existierenden Darlehen vorgenommen wird. Aus dem Grund müssen Sie darauf achten, dass der neue Kredit mindestens so hoch wie alle Restschulden bereits existierender und laufender Darlehen ist, die Sie gerne ablösen möchten. Dazu wiederum ist erforderlich, dass Sie vor der Umschuldung von den Banken abfragen, wie hoch die Restschuld ist.
Bei einem Ratenkredit setzt sich die aktuelle Restschuld in der Regel aus dem noch zu tilgenden Anteil nebst einer Zinsberechnung zusammen. Nachdem Sie die Bank darum gebeten haben, Ihnen den Restschuldsaldo mitzuteilen, wir diese Sie über den sogenannten Auflösungssaldo informieren. Das ist schlichtweg der Betrag, den Sie durch die Umschuldung auf den Cent genau ablösen müssen, damit Ihr Darlehenskonto anschließend auf null ist und der Kredit daher als erledigt zu betrachten ist.
Volle Tilgung beim Immobilienkredit: Vorfälligkeitsentschädigung beachten
Bei Immobilienkrediten ist es nicht unbedingt immer der Fall, dass mittels einer Umschuldung eine volle Tilgung vorgenommen wird. Manchmal lösen Kreditnehmer auch nur einen Teil der Restschuld ab, was vor allem daran liegt, dass die Darlehenssummen natürlich im Bereich der Immobilienfinanzierung erheblich höher als bei klassischen Ratenkrediten sind. Dennoch können Sie auch bei Immobilienkrediten eine volle Tilgung vornehmen. Problemlos möglich ist dies bei variabel verzinslichen Baudarlehen. Die Bank hat in einem solchen Fall keinen Zinsschaden durch die vorzeitig Ablösung, weil sie den Zinssatz während der Laufzeit jederzeit anpassen kann.
Anders stellt sich die Situation allerdings bei Immobilienkrediten dar, bei denen eine Zinsfestschreibung existiert. In dem Fall darf die Bank fast immer eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Dabei spielt es für gewöhnlich keine Rolle, ob Sie den kompletten Restschuldbetrag vorzeitig tilgen oder nur eine teilweise Tilgung vornehmen. Die Vorfälligkeitsentschädigung würde in diesem Fall also sowohl bei einer vollen Tilgung als auch einer teilweise durchführten Rückzahlung der offenen Darlehensschuld berechnet.
Wann ist die volle Tilgung der Restschuld sinnvoll?
Es gibt mehrere Voraussetzungen, unter denen die volle Tilgung der existierenden Restschuld sinnvoll sein kann. Eine Situation besteht darin, dass Sie eine größere Kapitalsumme erhalten haben, beispielsweise aus einer Erbschaft, mit der Sie Ihre Schulden begleichen möchten. Zwar ist es in der aktuellen Niedrigzinsphase auch möglich, dass die Zahlung der Darlehenszinsen geringer als ein eventueller Ertrag bei der Geldanlage ist. Dann würde es wirtschaftlich wenig Sinn machen, das Darlehen vorzeitig abzulösen und dafür existierende Vermögen auszulösen. Meistens ist jedoch die Zinszahlung für Kredite höher als mögliche Renditen, die Sie mit dem Kapital erzielen könnten.
Ebenfalls sehr gut geeignet ist die volle Tilgung für Kreditnehmer, die gerne möglichst schnell schuldenfrei sein möchten. Natürlich muss auch hier bereits Kapital vorhanden sein, mit dem der existierende Kredit vorzeitig abgelöst und vollständig getilgt werden kann. Am einfachsten ist eine solche vollständige Tilgung übrigens bei einem Dispositionskredit. In dem Fall müssen Sie den gewünschten Betrag lediglich auf Ihr Girokonto überweisen und gleichen damit den Sollsaldo aus. Eine Empfehlung lautet in dem Zusammenhang, dass Sie die Bank anschließend darum bitten, den Dispositionskredit auszusteuern. Geschieht dies nicht, kann es immer wieder passieren, dass Sie ins Soll geraten und somit indirekt wieder einen neuen Überziehungsrahmen beanspruchen können.