Policendarlehen - Kredit mit Lebensversicherung in Kombination

Im Bankbereich gibt es eine Reihe unterschiedlicher Darlehensarten. Zwar kennen die meisten Verbraucher lediglich die drei Standardkredite, die von nahezu allen Kreditinstituten angeboten werden. Dabei handelt es sich um den Dispositionskredit, den Ratenkredit und das Immobiliendarlehen. Darüber hinaus existieren allerdings noch eine ganze Reihe etwas weniger bekannter Darlehensformen, zu denen unter anderem das Policendarlehen gehört.

Worum handelt es sich beim Policendarlehen?

Vielleicht haben Sie schon einmal den Begriff „Police“ gehört. Damit wird in der Regel ein Versicherungsschein bezeichnet, den jeder Versicherungsnehmer zu der abgeschlossenen Versicherung erhält. Daraus ableitend handelt es sich beim Policendarlehen um einen Kredit, der in Verbindung mit einer Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung steht. Das wesentliche Merkmal eines Policendarlehens besteht darin, dass der Kredit nur unter der Voraussetzung vergeben wird, dass der Kreditnehmer seine Versicherungspolice als Sicherheit hinterlegt. Da die Kapital- oder private Rentenversicherung einen bestimmten Rückkaufswert haben, kann dieser als Sicherheit für das Darlehen dienen.

Wie funktionieren Policendarlehen im Detail?

Die Funktionsweise der Policendarlehen ist eine etwas andere als bei gewöhnlichen Ratenkrediten. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass Policendarlehen in aller Regel endfällige Kredite sind. Das bedeutet, dass während der Laufzeit lediglich die Zinsen zu zahlen sind. Die Tilgung hingegen erfolgt am Ende der Laufzeit in einer Summe. Manche Policendarlehen weichen allerdings von dieser Konstruktion ab, sodass es sich im Endeffekt um gewöhnliche Ratenkredite handelt, die mit einer Versicherungspolice abgedeckt sind.

Hier zahlt der Kreditnehmer dann monatlich sowohl Zinsen als auch die Tilgung. Bei der ersten Variante (endfälliger Kredit) zahlt der Darlehensnehmer also innerhalb der monatlichen Raten nur die Zinsen. Die Tilgung des Policendarlehens erfolgt bei Fälligkeit dadurch, dass die Lebens- oder private Rentenversicherung ausgezahlt wird. Von diesem Rückkaufswert bzw. der ausgezahlten Kapitalsumme wird dann der Kredit getilgt.

Wichtig: Lebensversicherung bleibt weiter bestehen 

Ein sehr wichtiges Detail im Zusammenhang mit Policendarlehen ist, dass die als Sicherheit fungierende Lebensversicherung weiter bestehen bleibt. Zwar wird die Police an den Kreditgeber abgetreten. Dennoch zahlt der Kreditnehmer weiterhin die Beiträge für die Lebensversicherung und kann somit auch weiter vom Versicherungsschutz profitieren. Todesfallschutz sowie eventuelle Zusatzversicherung bleiben demzufolge von der Abtretung der Lebensversicherung unberührt.

Welche Versicherungen können mit einem Policendarlehen kombiniert werden?

Mit dem Policendarlehen können selbstverständlich nicht alle Versicherungen kombiniert werden, sondern ausschließlich solche, die einen sogenannten Kapitalwert besitzen. Dazu zählen in erster Linie:

  • Klassische Kapitallebensversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Klassische private Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherung

Diese vier Varianten sind es für gewöhnlich, die Kreditgeber als Sicherheit für ein Policendarlehen akzeptieren.

Wer erhält ein Policendarlehen von der Bank?

Policendarlehen werden mittlerweile in Deutschland nicht nur von Banken, sondern ebenfalls von manchen Versicherungsgesellschaften vergeben. Allerdings müssen die entsprechenden Kreditnehmer einige Voraussetzungen erfüllen, damit das Policendarlehen genehmigt wird. Zu den Grundvoraussetzungen zählen in erster Linie:

  • Kreditnehmer muss volljährig sein
  • Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Kreditnehmer handelt auf eigene Rechnung
  • Keine negativen Einträge in der Schufa
  • Lebensversicherung oder private Rentenversicherung mit Rückkaufswert vorhanden

Meistens stellen die Banken zudem eine feste Anforderung an den Rückkaufswert, der mindestens zwischen 5.000 und 10.000 Euro betragen sollte. Ferner muss es sich bei der privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung um sogenannte ungeförderte Verträge handeln. Das bedeutet, dass die Versicherung weder im Zusammenhang mit der Riester- noch der Rürup-Rente abgeschlossen wurde. Auch zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, beispielsweise in Form der Direktversicherung, darf der Versicherungsvertrag nicht genutzt werden. Wenn Kreditsuchende diese Voraussetzungen erfüllen, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Policendarlehen als oftmals recht günstiger Kredit genehmigt wird.

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